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05.11.2015

In der Eltern- und Betreuerversammlung der CAB wurde unter anderem auf dieses Thema hingewiesen.

aus dem Protokoll CAB v. 09.07.2015:

...Frau Luff informierte über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. ... Wichtig ist zu wissen, dass die Patientenverfügung nicht für einen anderen erstellt werden kann, dass aber der ermittelte mutmaßliche Wille ebenfalls bindend ist. Für die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht ist die Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt. Grundsätzlich gilt aber: Die Geschäftsfähigkeit ist die Regel, ihr Fehlen die Ausnahme. Für die Erstellung einer Patientenverfügung genügt die Einwilligungsfähigkeit, der Betroffene muss verstehen, was seine Einwilligung als Konsequenz nach sich zieht. ...Alle Entscheidungen, die getroffen werden, sollten mit den relevanten Personen kommuniziert und aktuell gehalten werden, der Hausarzt spielt hier eine wichtige Rolle. Frau Luff empfiehlt zu diesem Thema u.a. folgende Literatur:...

 - "Zukunftsplanung zum Lebensende: mein Wille!"

http://www.foerderverein-bonn-beuel.de/bilder/patientenverfuegung_72-1.pdf

- "Ich sorge mich! Vollmacht in leichter Sprache"

http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/pdf/Rechtsratgeber/Vollmacht.pdf

 

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