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NEWS

16.02.2016

Augsburger Allgemeine Zeitung v. 16.02.2016: "Was Sie zur Pflege wissen sollten."

Bei der Pflegeversicherung treten im kommenden Jahr grundlegende Änderungen in Kraft, doch viele Fachleute und Betroffene wissen nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) darüber noch kaum Bescheid. Der MDK Bayern startet deshalb eine Informationskampagne mit  Veranstaltungen in allen sieben Regierungsbezirken. Für unsere Kinder sind diese Änderungen extrem relevant, da die neuen Pflegegrade in viel stärkerem Maße kognitive Defizite (z.B. erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz) bei Menschen mit Handicap berücksichtigt. Eine dadurch entsprechend höhere Einstufung bietet natürlich die Möglichkeit höhere, umfassendere Betreungsleistungen durch den Kostenträger zu finanzieren.

Die Veranstaltung in Augsburg findet statt:

am:  06.04.2016

um:  18:00 Uhr

in:      Frauentorstr. 29 (Kolping-Stiftung)

Die Veranstaltung ist kostenlos, Anmeldung ist jedoch über Internet unter www.mdk-bayern.de/nba erforderlich. (Hinweis: die Veranstaltung in München ist bereits ausgebucht)

 

09.11.2015

Vom Notar Dr. Straßer wurde die grundsätzliche Systematik eines "Behindertengerechten Testaments" vorgestellt und Unterlagen herausgegeben. Er bietet unseren Mitgliedern persönliche Beratung an, auch denen, die bereits ein Testament aufgestellt haben und sicher gehen wollen, dass alle Aspekte berücksichtigt sind.

 

19.07.2015

Detaillierte Informationen, die bisher unter dem Menüpunkt "NEWS" aufgelistet waren, sind ab sofort von registrierten Vereinsmitgliedern unter dem Menüpunkt "FÜR MITGLIEDER" und "Aktivitäten" einsehbar.

1. Schritt: Sie müssen sich registrieren ("Registrieren" anclicken, Textfelder ausfüllen und bestätigen mit "Registrieren").

2. Schritt: Sie bekommen daraufhin ein email, das Sie durch anclicken des angegebenen links bestätigen.

3. Schritt: Der Administrator gibt Sie dann für die Anwendung frei (Sie erhalten ein Bestätigungs-email).

Ab jetzt wird nach Anmeldung der Menüpunkt "FÜR MITGLIEDER" eingeblendet.

Wir bitten alle Vereinsmitglieder sich zu registrieren.

Diese Änderung wird notwendig, da die nächsten Schritte und die damit einhergehenden Informationen nur vereinsintern zugänglich sein sollten.

Allgemeine Informationen sind nach wie vor allen Interessierten zugänglich.

05.11.2015

In der Eltern- und Betreuerversammlung der CAB wurde unter anderem auf dieses Thema hingewiesen.

aus dem Protokoll CAB v. 09.07.2015:

...Frau Luff informierte über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. ... Wichtig ist zu wissen, dass die Patientenverfügung nicht für einen anderen erstellt werden kann, dass aber der ermittelte mutmaßliche Wille ebenfalls bindend ist. Für die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht ist die Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt. Grundsätzlich gilt aber: Die Geschäftsfähigkeit ist die Regel, ihr Fehlen die Ausnahme. Für die Erstellung einer Patientenverfügung genügt die Einwilligungsfähigkeit, der Betroffene muss verstehen, was seine Einwilligung als Konsequenz nach sich zieht. ...Alle Entscheidungen, die getroffen werden, sollten mit den relevanten Personen kommuniziert und aktuell gehalten werden, der Hausarzt spielt hier eine wichtige Rolle. Frau Luff empfiehlt zu diesem Thema u.a. folgende Literatur:...

 - "Zukunftsplanung zum Lebensende: mein Wille!"

http://www.foerderverein-bonn-beuel.de/bilder/patientenverfuegung_72-1.pdf

- "Ich sorge mich! Vollmacht in leichter Sprache"

http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/pdf/Rechtsratgeber/Vollmacht.pdf

 

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